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AGB für Kurse

in den Tripada ® Einrichtungen

§ 1 Anfängerkurse und befristete Kurse

Anfängerkurse sind befristete Kurse, in denen nur Anfänger in geschlossenen Gruppen unterrichtet werdenDer Vertrag gilt nur für den  vereinbarten Kurszeitraum und endet automatischAnfängerkurse sind für Teilnehmer an weiterführenden Kursen nicht zugänglichBescheinigungen für die Kassen werden am Ende des Kurses erteilt und setzen die regelmäßige Teilnahme an 80% der Stunden voraus.

§ 2 Weiterführende Kurse

Anfängerkurse können in der Regel nur einmal besucht werdenEine Fortsetzung erfolgt in den weiterführenden KursenWeiterführende Kurse ermöglichen eine Vertiefung des Gelernten in stabilen Gruppen. Die Beiträge werden monatlich gezahltWeiterführende Kurse sind inhaltlich in 4 abgeschlossene Abschnitte unterteilt.

§ 3 Gemischte Kurse

Gemischte Kurse sind weiterführende Kursebei denen auch Anfänger zugelassen sind,  wenn die Struktur des Kursesdies erlaubtGemischte Kurse haben die gleichen Zeiträume wie die weiterführenden Kurse und können auch von Anfängern für ein Quartal befristet gebucht werdenNachdem Anfängerkursfindet jedoch eine Fortsetzung im Modus der weiterführenden Kurse statt.

§ 4 Bescheinigungen der weiterführenden Kurse

Die Kurse sind in 4 Quartale als inhaltlich abgeschlossene Blöcke unterteilt: 01.02.-30.04. / 01.05.-31.07. / 01.08.-30.10. / 01.11.-31.01. des JahresBescheinigungen für die Krankenkassen setzen die Teilnahme von 80% der Stunden eines Quartals voraus und werden nur zum  Endes eines Quartals auf Anforderung individuell ausgestellt.

§ 5 Workshops

Hierbei handelt es sich um mehrstündige Veranstaltungen.

§ 6 Seminare

Bei Seminaren handelt es sich um Veranstaltungen von der Dauer einesTages oder eines Wochenendes.

§ 7 Einzelunterricht

Bei Einzelunterricht handelt es sich um Unterricht an einzelnen Personen, oder in kleinen Gruppen bis 4 Personen.

§ 8 Probestunden

Probestunden sind nach Vereinbarung möglichVor einer Probestunde erfolgt eine Beratung über einen geeigneten KursDeshalb ist eine Anmeldung erforderlich. Die Probestunde ist kostenpflichtig.

§ 9 Probemonat

Der Probemonat berechtigt zur Teilnahme an allen weiterführenden KursenEr hat den Zwecksich im Kurssystem zuorientieren und setzt die Teilnahme an einem Anfängerkurs oder Vorkenntnisse aus vorheriger Praxis vorausEr ist grundsätzlich ungeeignet für AnfängerEr kann nur einmal gebucht werdenkann jederzeit beginnen und gilt für 4 Kalenderwochen ab Start. Er kann nicht in den Sommerferien gebucht werden.

§ 10 Preise

Es gelten die in der jeweils aktuell gültigen Preisliste ausgeschriebenen PreiseDiese werden im Internet oder in einer gesonderten Tarifinformation publiziert oder im Vorfeld der Anmeldung mitgeteilt.

§ 11 Unterrichtsfreie Zeiten

Das Studio hat an gesetzlichen Feiertagen, in den Oster-, Herbst– und Weihnachtsferien geschlossen. In den Sommerferien ist 3 Wochen geöffnet, nur die ersten 3 Wochen findet kein Unterricht statt, überhängende Tage können ebenfalls geschlossen seinDer monatliche Preis stellt auf die stattfindenden Unterrichtstage abAusfalltage sind nicht berechnet.

§ 12 Zahlung der Kursgebühren

Die Kursgebühren sind grundsätzlich zum Monatsersten bei monatlichen Beiträgen und 14 Tage vor Kursbeginn bei befristeten Kursen und Seminaren ohne gesonderte Rechnungsstellung fälligBei einzelnen Veranstaltungen können abweichend die dort gesondert getroffenen Regelungen geltenSchriftlich mitgeteilte oder im Internet veröffentlichte Regelungen gelten als Vertragsbestandteil.

§ 13 Lastschriftverfahren

Kursbeiträge werden grundsätzlich durch Lastschrift eingezogenMit der Anmeldung wird uns eine Erlaubnis zurAbbuchung der Kursbeiträgeim Lastschriftverfahren erteiltHierzu werden uns die Kontodaten mitgeteilt. Das Lastschriftverfahren kann im Vertragszeitraum nicht geändert werden.

§ 14 Lastschriftrückgabe

Lastschriftrückgaben wegen mangelnder Deckung des Kontos oder wegen Widerspruchs führen zu erheblichen Gebühren seitens der bezogenen Bank. Wir erheben in diesem Fall eine Gesamtbearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €.

§ 15 Mahngebühren

Zahlungsrückstände von mehr als 14 Tagen führen zu Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnschritt.

§ 16 Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann persönlich  vorgenommen werdenDieses ist täglich von montags bis freitags geöffnet.Wenn eine Anmeldung telefonischschriftlich, per Mail, per Fax, über das Internet oder per Anrufbeantworter erfolgtgelten nicht die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.

§ 17 Beratung und Internet

Bestandteil jeder Anmeldung ist die ausführliche persönliche BeratungOffene Fragen sind  persönlich zu klären. Eine Unkenntnis bestehender Regelungen ist daher als eigenes Verschulden einzustufen.

§ 18 Zustandekommen des Vertrages

Wir unterscheiden zwischen a) reiner Beratung von Interessenten, b) unverbindlicher Vormerkung und c) AnmeldungIm Falle einer Anmeldung werden alle Daten zur Anmeldung gemeinsam wiederholt (PreisUmfang,Zeitraum etc.). Die mündliche Anmeldung erfolgt mit der Bestätigung der genannten Daten im Anmeldegespräch und ist dann rechtsverbindlich. In der Regel wird sie noch einmal schriftlich mit allen Daten bestätigt, was aber keine Bedingung der Rechtskraft istDer Vertrag wird durch Willenserklärung geschlossen.

§ 19 Kursvertrag durch konkludentes Verhalten

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung stellt ein konkludentes Verhalten dar und bedeutet in sich den Abschluss eines Kursvertrages, dem unsere AGB zu Grunde liegen. Die Teilnahme kann gerichtet sein: auf eine Probestunde,einen fortlaufenden Vertrag oder einen befristeten Vertrag. Im Einzelfall ergibt sich das aus dem Kurs und dem Teilnahmeverhalten.

§ 20 Storno / Rücktritt

Eine Stornierung der Anmeldung ist bei Kursen, Workshops und Seminaren bis 2 Wochen vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. In den 2 Wochen vor  Beginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglichSoweit der Kursbeitrag in der Frist 14 Tagen vor Beginn eingezogen wurdeist keine Erstattung mehr möglichEs kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werdenFür Ausbildungen und längere Weiterbildungen können abweichende Regelungen gelten, die dann jeweils dort geregelt sind.

§ 21 Gesundheitliche Eignung

Gesundheitliche Risiken sind vor der Teilnahme vom Teilnehmer selbst eigenverantwortlich (bei ernsten Störungen auch ärztlichabzuklärenMit der Teilnahme erklärt der Teilnehmerdass keine gesundheitlichen Risiken der TeilnahmeentgegenstehenEine Haftung ist insofern ausgeschlossenZudem hat der Kursteilnehmer bei der Anmeldung Informationen über relevante gesundheitliche Probleme zu gebendamit eine adäquate Beratung stattfinden kann und im Kurs auf die Probleme eingegangen werden kann.

§ 22 Erkrankung

Eine Erkrankung im Kursverlauf ist regelmäßig den Lebensrisiken des Teilnehmers zuzurechnenBei Glaubhaftmachung(ggfs. Attest) ermöglichen wir auf Kulanz die Teilnahme an einem späteren Kurswenn noch Plätze verfügbar sind. Die Kündigungfrist von 2 Monaten ist auch in diesen Fällen so kurzdass die Einhaltung zugemutet werden kann.

§ 24 Teilnahme an weiterführenden Kursen

Es besteht bei unbefristeter Teilnahme an einem weiterführenden Kurs eine Mindestvertragslaufzeit von 5 MonatenFrühestens im 3. Monat kann der Vertrag erstmals gekündigt werdenDer Vertrag ist ab dann immer zum Ende des übernächsten Monats, also frühestens zum Ablauf des 5.Monatskündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgenEine Kürzung der Kündigungsfrist ist wegen der sehr kurzen Frist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 25 Befristung von Kursverträgen

Kursverträge können bis zu 5 Monate befristet werdenBefristete Kursverträge sind im Vertragszeitraum nicht kündbarSie verlängern sich automatisch um drei Monate zu gleichen Konditionenwenn sie nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden.

§ 26 Änderungskündigungen

Ein Downgrade von Tarifen erfordert eine  Kündigung des bestehenden Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten MonatsDiese Frist kann nicht verkürzt werden.

§ 27 Einlass

Der Einlass für Kurse ist regulär 10-15 Minuten vor KursbeginnAus organisatorischen Gründen bitten wir dringend darum, dies einzuhaltenmöglichst pünktlich und nicht früher zu erscheinen.

§ 28 Anwesenheitslisten und Check-in

Der Teilnehmer ist verpflichtetsich vor Betreten des Kursraumes beim Kursleiter anzumelden und  seine Anwesenheit in der Kursliste vermerken zulassenOhne Verzeichnis in den Listen werden keine Bescheinigungen für die Krankenkassen erstellt.

§ 29 Kurswechsel

Kurswechsel zu anderen Terminen und Lehrern sind nach Rücksprache möglichwenn ausreichend Platz im Zielkurs istKurse dürfen nicht ohne Rücksprache gewechselt werden.

§ 30 Nachholstunden

Versäumte Stunden können auf Kulanz nachgeholt werden (eine Stunde im Monat jeweils innerhalb einer Woche), so lange der Vertrag läuftNach Vertragsende ist dies nicht mehr möglichTRIPADA behält sich die Anpassung dieser Regelungen jederzeit vor.

§ 31 Ausfall von Stunden

Fallen wegen Verschulden des Veranstalters seitens der Schule Stunden aus,besteht Anspruch auf Ersatz oder KostenerstattungTRIPADA kann jedoch auf die Inanspruchnahme von anderen gleichwertigen Kursangeboten im Hause verweisen.  Der Teilnehmer ist zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtetwenn er aus eigenem Verschulden nicht am Unterricht teilgenommen hat.

§ 32 Lehrerwechsel

Die Schule behält sich jederzeit den Einsatz einer anderen qualifizierten Lehrkraft vor, falls ein Dozent durch Krankheit oder Kündigung ausfallen sollte oder wenn dies aus anderen organisatorischen Gründen erforderlich ist.Der Wechsel eines Lehrers in einem Kurs ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

§ 33 Fotos und Filmaufnahmen

TRIPADA behält sich voretwaige Fotos und Filmaufnahmen im Hause urheberrechtlich zu verwenden und auch auf der Homepage zu veröffentlichen. Dem wird mit der Teilnahme zugestimmtDer Teilnehmer kann sich jedoch von der Aufnahme fernhalten und wird vorher informiert, sodass er keine Aufnahmen dulden muss.

§ 34 Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene GefahrWir haften im Rahmen der gesetzlichen BestimmungenFür Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 35 Hausrecht

Das Hausrecht wird von dem Inhaber und dem beauftragten Personal ausgeübtDeren Anweisungen ist grundsätzlichvon allen anderen Personen Folge zuleisten.

§ 36 Ausschluß vom Kurs

Bei Kinderkursen behalten wir uns vorein Kind nach Rücksprache mit den Eltern vom Unterricht auszuschließenwenn der Unterricht in erheblichem Maße gestört wirdEs besteht hierbei kein Anspruch auf KostenerstattungBei einer erheblichen Verletzung des Hausfriedens kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden keine Gebühren erstattet.

§ 37 Gültigkeit und Reichweite der AGB

Die AGB werden mit jeder Teilnahme am Unterricht und schon mit Betretender Räumlichkeiten der Tripada Akademie akzeptiertAus aktuellem Anlass vorgenommene  ergänzende oder veränderte Bestimmungen, die im Internet aufwww.tripada-bocholt.de veröffentlicht  werdenwerden als Vertragsbestandteil anerkanntÄnderungen der AGB bleiben vorbehalten und sind mit Ihrer Bekanntmachung gültig.

§ 38 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar seinbleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung tretenderen Wirkungen der beabsichtigten Zielsetzung der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.