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Betriebliche Gesundheitsförderung

 

Einige der folgenden Informationen sind der Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit (Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.). Froböse,Wilke, Billias (Text): Unternehmen unternehmen Gesundheit – Betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen. 1.Auflage. Berlin Dezember 2010) entnommen.

Einführung

Ein Unternehmen kann nur erfolgreich sein, wenn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund, leistungsfähig und motiviert sind. Um diese Basis herzustellen sind Aufbau und Erhalt gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen von elementarer Bedeutung.

„Ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement beinhaltet die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten.“ (Broschüre des BGM „Unternehmen unternehmen Gesundheit, S. 5)

Durch betriebliche Gesundheitsförderung können Sie viele positive Veränderungen in ihrem Untermnehmen erreichen, sodass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gesund und leistungsfähig sind. Denn durch ein gutes und gesundes Arbeitsklima steigen die Arbeitsmotivation und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, sodass neben einer positiven Identifikation mit dem Unternehmen auch eine Produktivitäts- und Qualitätssteigerung erreicht wird. Zudem können erhebliche Kosteneinsparungen durch sinkende Fehlzeiten und eine Imageverbesserung erlangt werden.

Warum betriebliche Gesundheitsförderung?

In der heutigen Zeit, die wir meist im Sitzen verbringen, ist die häufigste Ursache gesundheitlicher Probleme körperliche, biologische Unterforderung. Mangelnde Bewegung führt immer häufiger zu Beschwerden wie Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen. Inaktivität ist also eine der Hauptursachen für Arbeitsausfallzeiten.

Auf der anderen Seite erzeugen Zeitdruck, Arbeitstempo und Kommunikationsgeschwindigkeit der modernen Arbeitswelt eine psychische Überforderung, die verantwortlich für eine steigende Zahl an psychischen Erkrankungen im Arbeitsalltag ist. Es fehlt ein Ausgleich um eine Work-Live-Balance zu sichern, stattdessen ist eine Trennung zwischen Privat- und Arbeitsleben kaum noch möglich.

Aber es gibt eine einfache Möglichkeit diesem Teufelskreis zu entkommen: Bewegung!

„Körperliche Aktivität als Mittel einer psycho-physischen Regulation mit Reizen für alle Organsysteme, der Möglichkeit des mentalen Ausgleichs und des sozialen Austauschs. Bewegungsprogramme als bedeutende Bausteine der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Verbesserung der Verhältnisse im Unternehmen stellen die wesentlichen Faktoren einer erfolgreichen Gesundheitsförderung dar.“ (Broschüre des BGM „Unternehmen unternehmen Gesundheit, S. 5)

Betriebliche Gesundheitsförderung ist Ihre Chance, Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für mehr Bewegung zu aktivieren und so auch das Bewegungsverhalten in der Freizeit zu beeinflussen.

Was spricht noch für Betriebliche Gesundheitsförderung?

Zwar ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend geregelt (siehe ArbSchG,ASiG, §84 Abs.2 SGB IX), betriebliche Gesundheitsförderung dagegen ist eine freiwillige Maßnahme.

Es sprechen jedoch viele Argumente dafür, Programme der betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen.

So ziehen Sie als Arbeitgeber aber auch ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Vielzahl von Vorteilen aus einem solchen Pogramm:

 

Arbeitgeber/in

 Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter

 Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen

 Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle

 Steigerung der Produktivität und Qualität

 Imageaufwertung des Unternehmens

 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 

Arbeitnehmer/in

 Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken

 Reduzierung der Arztbesuche

 Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen

 Verringerung von Belastungen

 Verbesserung der Lebensqualität

 Erhaltung / Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit

 Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas

 Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs

 

Außerdem sind folgende Fördermaßnahmen für die Krankenkassen verpflichtend gesetzlich geregelt:

  Gemäß § 20a SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen.

  Gemäß § 65a Absatz 2 SGB V kann die Krankenkasse in ihrer Satzungvorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten.

Hinzu kommen die die individuellen Förderungen durch die Kassen in Höhe von 80% der Kursgebühren für jeden einzelnen Mitarbeiter.

Zudem haben Sie als Arbeitgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes die Möglichkeit, bis zu 600,00 € p. a. für qualitätsgesicherte Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei, zusätzlich zum Lohn an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.

Durch einen geringen Kosteneinsatz können hier also erhebliche positive Wirkungen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter entstehen.

Bereiche der Umsetzung

 

In der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung kommen verschiedene Komponenten ins Spiel. So werden neben der Arbeitsmittel, der Arbeitsumgebung, der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation die Sozialbeziehung, individuelle Anpassungen und ein unterstützendes Umfeld einbezogen. Ebenso ist es wichtig auch die Lebenssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten um die oben schon erwähnte Work-Life-Balance zu gewährleisten.

Es werden Maßnahmen ergriffen, die Verhaltensprävention (Verhalten von Menschen) und Verhältnisprävention (Arbeitsbedingungen) umfassen. Da beide Bereiche sich gegenseitig beeinflussen ist es sinnvoll, sie simultan positiv zu verändern. Die Tripada Akademie für Gesundheit und Yoga hilft Ihnen dabei den Bereich Verhaltensprävention zu optimieren.

Wir bieten Ihnen Maßnahmen die hinsichtlich Qualität, Zweckmäßigkeit und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§20 und 20a Abs.1 i. V. mit §20 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechen.

Denn alle unsere Leistungen lassen sich diesen oben genannten Maßnahmen zuordnen.

 

Bewegungsprogramme

Im Bereich der Bewegung bieten wir Pilateskurse, Wirbelsäulengymnastik oder auch Faszientraining an.

Auch eine „bewegte Pause“ als Kurzformat, welche direkt am Arbeitsplatz (auch Online) durchgeführt

werden kann (z.B. auch im Home-Office).

 

Stressbewältigung/Entspannung

Im Bereich der Stressbewältigung bieten wir verschiedene Programme an. So können Sie beispielsweise Yogakurse in der Betrieblichen Gesundheitsförderung buchen aber auch Autogenens Training, Progressive Muskelentspannung und Tai Chi gehören zu unserem Kursangebot.

Auch eine „Meditative Pause“ als Kurzformat, welche direkt am Arbeitsplatz (auch Online) durchgeführt werden kann (z.B. auch im Home-Office).

Zudem führen wir die Programme „Stressbewältigung“ und „Gelassen im Stress“ gerne mit Ihren Mitarbeitern durch.

Bedarfsanalyse

Wir bieten alle Leistungen auch für Betriebe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung an.

Investieren Sie in die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Gerne analysieren wir mit Ihnen den betrieblichen Bedarf und entwickeln daraus ein konkretes und individuelles Angebot.

Kursformate - in Präsenz oder Online

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zu wählen, ob die Kurse zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei Ihnen im Betrieb oder in unseren schönen Räumlichkeiten stattfinden sollen.

Zudem bieten wir für die meisten Kurse auch die Möglichkeit an, diese Online durchzuführen. Hierfür nutzen wir in der Regel den Anbieter „Zoom“, können aber auch „Teams“ von Microsoft anbieten.

Wir haben variable Zeitformate. Kurse oder „Arbeitspausen“ können je nach Konzept von 15 Minuten bis 90 Minuten dauern oder auch im Workshopformat erfolgen. Näheres besprechen wir gerne nach Ihrem Bedarf.